Die Kosten des Rechtsstreites umfassen die Gerichtskosten (Gerichtsgebühren und gerichtliche Auslagen) sowie die außergerichtlichen Kosten der Prozessparteien (Anwaltskosten und Auslagen). Mit Hilfe unserer Kostenrechner können Sie abschätzen, in welcher Höhe Kosten voraussichtlich anfallen werden.
(Die Änderungen des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes zum 01.08.2013 sind eingearbeitet. Für ältere Verfahren gilt eventuell noch altes Recht.)
- Kostenrechner zur Berechnung der Kosten in der 1. Instanz
Errechnen Sie selbst Ihr mögliches Kostenrisiko im Verfahren vor dem Arbeitsgericht. - Kostenrechner zur Berechnung der Kosten in der 2. Instanz
Errechnen Sie selbst Ihr mögliches Kostenrisiko im Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht. - Prozesskostenhilfe
Wer nicht in der Lage ist, die Kosten seines Prozesses selbst zu tragen, kann unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe beim Arbeitsgericht erhalten. - Streitwertkatalog
Hier finden Sie Informationen zur Höhe des gerichtlichen Streitwertes. Danach richtet sich die Höhe der verschiedenen Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren.