Das Arbeitsgericht Duisburg ist örtlich zuständig für die Stadt Duisburg.
Die Berufungsinstanz für das Arbeitsgericht Duisburg befindet sich beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf.
Die örtliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte richtet sich in der Regel nach dem Ort der Arbeitsleistung oder dem Sitz der beklagten Partei
Das Arbeitsgericht Duisburg ist örtlich zuständig für die Stadt Duisburg.
Die Berufungsinstanz für das Arbeitsgericht Duisburg befindet sich beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf.