Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
Aktenzeichen | Tenor |
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3 BV 3/22 | Beschluss: Die vom Beteiligten zu 2) verweigerte Zustimmung zur Eingruppierung der Arbeitnehmerin XXXXXXX in die Gehaltsgruppe GI 3. Berufsjahr des Gehaltstarifvertrages Einzelhandel Nordrhein-Westfalen wird ersetzt. |
3 Ca 240/22 | Urteil Im Namen des Volkes 1. Das Versäumnisurteil vom 29.03.2022 bleibt aufrecht erhalten. 2. Die Beklagte hat auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 3016,25 € festgesetzt. |