Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
Aktenzeichen | Tenor |
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4 Ca 694/25 | 1. Es wird festgestellt, dass das Ausbildungsverhältnis zwischen den Parteien weder durch die Kündigung der Beklagten vom 09.04.2025 noch durch die Kündigung der Beklagten vom 11.06.2025 beendet worden ist. 2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Auszubildenden für den Beruf des Pflegefachmanns weiter zu beschäftigen. 3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 4. Streitwert: 14.682,54 €. |