Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.


AktenzeichenTenor
1 Ca 147/241. Das Versäumnisurteil vom 22.02.2024 wird aufgehoben.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat Oktober 2023 ein
Bruttogehalt in Höhe von 2.100,00 € zu zahlen abzüglich 82,40 € netto.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Die Beklagte trägt 61 % und der Kläger 39 % der Kosten des Rechtsstreits, mit Ausnahme der Kosten, die durch die Säumnis der Beklagten entstanden sind; diese trägt die Beklagte.
5. Der Streitwert beträgt 2.100,00 €.
6. Die Berufung wird – soweit sie nicht ohnehin zulässig ist – nicht gesondert zugelassen.
1 Ca 346/231. Das Versäumnisurteil vom 03.05.2023 bleibt aufrechterhalten.

2. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.400,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1.6.2023 zu zahlen.
3. Der Beklagte trägt auch die übrigen Kosten des Rechtsstreits.
4. Der Streitwert beträgt 10.980,00 €.
5. Die Berufung wird – soweit sie nicht ohnehin zulässig ist – nicht gesondert zugelassen.